Abgeschlossenes Ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium, oder technische Ausbildung.
Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2.
QHSE-spezifische Fortbildung oder Interesse an Fortbildungen.
Mehrjährige Berufserfahrung im HSE-Umfeld.
Umfassende Kenntnisse des rechtlichen Rahmens, der Normen und Vorschriften.
Sehr gute Deutschkenntnisse sowie gute Englischkenntnisse.
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